Begriff
Definition
Der AG-Mantel ist eine wirtschaftlich1, nicht aber rechtlich liquidierte und daher im Handelsregister (noch) eingetragene Aktiengesellschaft2; sie besteht meist nur noch in einer Gesellschaftshülse ohne Unternehmensziel.
Kein Standardtyp!
Die Mantelgesellschaften gibt es in unterschiedlichem Zustande3.
Der wirtschaftlichen Liquidation gleichgestellt ist das in eine liquide Form-bringen. Eine Gesellschaft wird dann als „liquid“ betrachtet, wenn ihre Aktiven vorwiegend oder vollständig aus leicht verwertbaren Vermögenswerten bestehen, die innert kurzer Zeit in Bargeld umgewandelt werden können:
- Barpositionen wie
- Kassabestand
- Postkonto- oder Bank-Guthaben
- Kotierte Wertschriften
- Darlehen, die jederzeit fällig gestellt werden können.
Oft steht einem oder wenigen uneinbringlichen Debitorenguthaben das Aktionärsdarlehen des Aktienverkäufers mit Rangrücktritt gegenüber.
Sobald aber noch Kreditorenschulden bestehen, muss die Warnlampe leuchten; Anbieter zerstreuen Bedenken mit Argumenten wie Verschollenheit des Gläubigers, Forderungsverjährung usw.
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1 auch als faktische Liquidation bezeichnet; diese ist gegeben, wenn die Kerntätigkeit eingestellt ist, die Aktivseite der Bilanz zum überwiegenden Teil nicht mehr im Betrieb investierte Aktiven aufweist und deren Erträge nur mehr aus neutralen Erträgen (zB Zinserträgen) besteht.
2 seltener eine GmbH
3 Abzugrenzen von einer Mantelgesellschaft sind:
- Notleitende Gesellschaften, die zB nur einen Erinnerungsfranken wert sind;
- nur vorübergehend inaktive Gesellschaften (wegen Todesfalls des Alleinaktionärs oder kurzfr. Demission des Geschäftsführers etc.).







