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Fazit

Es gibt wenige Gründe für einen Aktienmantel- oder Vorratsgesellschafts-Kauf. Die Vorteile, die diese Gesellschaften mit sich bringen, müssen von überragender Bedeutung für den Erwerber sein und aus seiner subjektiven sicht ein solches Rechtsgeschäft trotz der Rechtsbestands- und Haftungs-Risiken rechtfertigen. – Ob der Erwerb eines Aktienmantels oder einer Vorratsgesellschaft zweckmässig ist, kann nur bei Prüfung des konkreten Einzelfalls beurteilt werden.

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