Vor- und Nachteile des Erwerb eines Aktienmantels
Vorteile
Als Vorteile sind auszumachen:
- Bestand der Gesellschaft1
- geringer Kapitaleinsatz2
- Alter der Gesellschaft
- Monopolisierender oder einprägsame Firma [Name]
- Anwartschaften wie Funktionsanwartschaften, aktivierbare IPR’s
- Möglichkeit zur Revitalisierung einer eingespielten Unternehmenstradition
- Nichtoffenlegung qualifizierter Gründungssachverhalte
- zur Nichtnennung der Erwerbsdaten wie Kaufsgegenstand (zB Zielgesellschaft), maximal zu zahlender Preis und Veräusserer3
- zur Vermeidung der Verletzung von in- und ausländischer Börsenbestimmungen beim Kauf einer börsenkotierter Gesellschaft
Nachteile
Die Nachteile des Erwerbs eines Aktienmantels sind:
- Kosten- und Zeitaufwand für die Prüfung des Mantelangebotes, der Redaktion des Aktienkaufvertrages und des anschliessenden Vollzugs, nebst der Individualisierung der Satzung der erworbenen Gesellschaft auf die eigenen Bedürfnisse
- Haftungsrisiken4 der Gesellschaft5 aus
- der früheren Geschäftstätigkeit der Gesellschaft
- Garantieverpflichtungen
- Haftpflichtfälle
- offenen Quellen- oder anderen Steuern6
- nicht bezahlten Sozialversicherungsbeiträgen (AHV/IV/EO/FAK, BVG, KVG, UVG)
- einem belasteten Standort oder Altlasten (USG)
- uam
- Haftungsrisiken des Aktienkäufers für
- nicht bezahlte Steuern aus der Zeit vor dem Mantelkauf
- u.U. nicht bezahlte AHV-Beiträge (u.U. AHVG 52)
Tipps:
- Je länger die Mantelgesellschaft inaktiv war, je geringer sind die Haftungsrisiken; vorbehalten bleiben vor sich her geschobene strittige oder unklare Kreditorenforderungen oder Ansprüche aus Konsortien uam.
- Kaufen Sie keinen Aktienmantel, der als Verursacher nach dem Umweltschutzgesetz (USG) in Frage kommt7 (unbefristete Verursacherhaftung!).
- Ob und inwieweit eine Schadloshaltungsverpflichtung des Aktienverkäufers etwas bringt, ist im Einzelfall zu prüfen.
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1 Bei bestehender Gesellschaft ist eine aufwand- und kostenfreier Kauf möglich, während bei einer Neugründung der Tatbestand der beabsichtigten Sachübernahme Prüfungsaufwand und –kosten bei Zeitverzögerung entstehen; zu beachten ist aber die bundesgerichtliche Qualifikation des Mantelhandels als nichtiges Rechtsgeschäft; die Interessenabwägung, ob sich ein solches Risiko im Verhältnis zu den Investitionskosten lohnt, hat der zuständige Entscheidungsträger zu treffen
2 d.h. Kaufpreis für den Aktienmantel; bei Unterkapitalisierung verpflichtet sich der Aktienkäufer in der Regel zur Herstellung des gesetzmässigen Zustandes; selbstverständlich muss nachher der Mantelkäufer – in welcher Form auch immer – die Betriebsliquidität einschiessen.
3 OR 628 Abs. 2
4 Der Aktienkäufer ist dann in der unangenehmen Lage zu entscheiden, ob er die Gesellschaft in den Konkurs gehen lassen soll (er ist nicht zu mehr als zur Liberierung des Aktienkapitals verpflichtet, ev. noch im Rahmen des Aktienkaufvertrages zur Wiederherstellung des Aktienkapitals) oder, ob er Geld einschiessen soll, damit die Gesellschaft die Kreditorenforderung begleichen kann, mit dem Risiko, dass noch weitere Gläubiger sich melden und die Frage des Fallenlassens früher oder später doch noch kommt; unverbindliche Lösungsidee: Liquidationsschuldenruf und anschliessende Reaktivierung der Gesellschaft, wenn sich keine weiteren Gläubiger meldeten.
5 Alternative: Vorratsgesellschaft
6 Steuerforderungen verjähren erst nach 10 Jahren!
7 Brenn- und Treibstoff-Unternehmen, Kiesabbau- und Abfall-Entsorgungsbetriebe, Giessereien, Gärtnereien, Chemische Reinigungen, sonstiges produzierendes Gewerbe, Grundeigentümerinnen usw.







