Es gibt mehrere Möglichkeiten unternehmerisch tätig zu werden, nämlich
- der Kauf eines AG-Mantels
- der Kauf einer Vorratsgesellschaft
- die Neugründung einer Gesellschaft
- mit eigener Rechtspersönlichkeit (AG, GmbH)
- ohne eigene Rechtspersönlichkeit (KommG, KollG; für einzelne Projekte: Einfache Gesellschaft)
- mit spezieller Steuerbemessung (Holdinggesellschaft, Domizilgesellschaft)
- die Errichtung einer Zweigniederlassung
- die Errichtung einer Betriebsstätte
- der Unternehmenskauf
- die Beteiligung an einer Auffanggesellschaft
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit bietet diese Auswahl an Konstituierungsformen doch einige Möglichkeiten für einen „Gründer“ im engeren oder weiteren Sinne.
Die Informationen auf dieser Website konzentrieren sich auf den sog. Mantelkauf und auf die Vorratsgesellschaften.